Positionen

SPD unterstützt Resolution des Regionalrates 250925

25.09.2025

SPD unterstützt Resolution des Regionalrates

Der Regionalrat Münster hat sich in seiner Sitzung am 22. September 2025 einstimmig gegen die von der Landesregierung beabsich­tigte Änderung des Landesplanungsgesetzes ausgesprochen: „Im Sinne eines allgemeinen Bürokratieabbaus durch Reduzierung des Verwaltungsaufwands und Beschleunigung der Verfahren ist die Zielrichtung nachvollziehbar. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch vor, die Beteiligung der regionalen Planungsträger stark einzuschränken, indem im § 9 Absatz 4 LPlG NRW folgende Mitwirkungsrechte der regionalen Planungsträger ersatzlos gestrichen werden sollen:

1. Beschlussfassung über Vorschläge zu den jährlichen Ausbauprogrammen für
— Landesstraßen,
— Radschnellverbindungen des Landes,
— Radvorrangrouten und
— Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau.

2. Information über die Förderprogramme der Nahmobilität.

3. Frühzeitige Unterrichtung über Pläne und Programme zu Bundesfernstraßen, Landes­straßen, Radschnellverbindungen des Landes und Radvorrangrouten einschließlich Bereit­stellung der Unterlagen sowie Begründungs­pflicht bei Abweichung von den Vorschlägen des regionalen Planungsträgers.

4. Festlegung von Prioritäten für den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € (einschließlich Radwegebau).

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Gemäß § 1 (2) Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) ist die Landes- und Regionalplanung eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Selbstverwaltung, die dem Gegenstromprinzip nach dem Raumordnungsgesetz verpflichtet ist. Durch die beabsichtigte Streichung wird der Grundgedanke des Paragraphen aufgegeben.

Die Verkehrsinfrastrukturplanung greift tief in die Entwicklungsmöglichkeiten der Region ein. Gerade die Diskussionen im Regionalrat haben in der Vergangenheit gezeigt, dass hier wesentliche regionale Belange sichtbar und nachvollziehbar gemacht werden. Eine weitere Einschränkung der Befugnisse des Regionalrates würde die politische Legitimation der Verfahren schwächen und die Transparenz gegenüber den Kommunen erheblich mindern.

Der Regionalrat nimmt hier zudem eine wichtige Mittlerfunktion ein – im Sinne eines Interessenausgleichs zwischen staatlicher und kommunaler Ebene, Unternehmen und BürgerInnen in der Region.

Diese Beteiligung ist Ausdruck einer politischen regionalen Meinungsbildung, in der interkommunal agiert, parteiübergreifend diskutiert und in dem Willen einer integrierten und (regional) identitätsstiftenden demokratischen Entscheidung die Zukunftsthemen einer Region gestaltet werden. Die Menschen der Region werden mitgenommen. Mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes würden die Regionen des Landes insbesondere bei kommunalen Verkehrsvorhaben entmündigt und die Mitbestimmung der kommunalen Familie faktisch beseitigt.

Die bislang gemeinsam politisch gewollte Linie, Entscheidungen – wo möglich – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips in die regionale Verantwortung zu legen, würde damit aufgehoben werden. Wir verweisen hier ausdrücklich auf § 9 (3) LPlG NRW.

Aus den genannten inhaltlichen Gründen ist es nicht hinnehmbar, dass die Regionalräte künftig nicht mehr in diese für die Regionen so wichtigen Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen.

Zu den angeführten organisatorischen Optimierungen ist Folgendes anzumerken: Der Regionalrat Münster erkennt die Bemühungen zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen ausdrücklich an. Er befürchtet jedoch, dass es durch die neue Regelung nicht zu Effizienzgewinnen kommen würde, sondern lediglich eine Verlagerung der jetzt in den Regionen wahrgenommenen Aufgaben entstünde. Deutlich effektiver wäre nach seiner Auffassung jedoch eine Verschlankung der Förderprogramme, Entlastung der Fördernehmer von bürokratischem Aufwand etc.

Entscheidungsabläufe würden durch eine Konzentration von Planung, Beteiligung und Priorisierung auf der Ebene des Ministeriums vermutlich sogar verlängert. Eine Sitzung des Regionalrats oder der zuständigen Kommission kann zeitlich flexibel organisiert werden, so dass der Zeitfaktor für diesen Beteiligungsschritt minimiert werden kann.

Bürokratie würde nicht reduziert, sondern der kooperative Planungsprozess zwischen Land, Regionen und Kommunen geschwächt. Gerade die Austarierung der lokalen Interessen im kommunalen Straßenbau in den Regionalräten trägt dazu bei, dass auch etwaige Konflikte in den Regionen ausgetragen und nicht an die ministeriale Ebene in Düsseldorf herangetragen werden.

Der Regionalrat Münster kann daher die geplanten Änderungen zu § 9 Abs. 4 LPlG nicht nachvollziehen und widerspricht diesem Abbau demokratischer Mitgestaltung der kommunalen Ebene deutlich. Der Regionalräte in NRW fordern daher, ihre Beteiligungs- und Informationsrechte zu erhalten und es bei den bisherigen Regelungen zu belassen. Eine Marginalisierung der Regionalräte in Fragen der Verkehrs- und Infrastrukturplanung widerspricht der Bedeutung, die diese Themen für die regionale Entwicklung haben.

 

Position 240930

30.09.2024

SPD im Regionalrat Münster:
Befürchtungen bestätigt –
gesteuerter Ausbau der
Windenergie zurzeit nicht möglich

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus der letzten Woche ist eine weitere Ohrfeige für die Landesregierung. Ein gesteuerter Ausbau der Windenergie ist damit momentan nicht möglich. Das haben wir kommen sehen“, kommentiert Dietmar Bergmann, Vorsitzender der SPD im Regionalrat Münster, den Stopp einer Aussetzungsverfügung für eine Windenergieanlage im Kreis Soest durch das OVG. „Damit bekommt die Landesregierung für ihre Planungskompetenzen erneut eine schlechte Note. Die Rücknahme der Aussetzungsverfügung des Kreises Soest wird nicht die einzige Entscheidung in dieser Richtung bleiben.“

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Seit einem Jahr warte man vergeblich auf eine Übergangsregelung der Landes­regierung für die Genehmigung von Windenergieanlagen, die vor der Bestands­kraft des geänderten Regionalplans beantragt werden. Der Regionalplan soll aber erst in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vorliegen. Die Bezirksre­gierung Münster habe ebenfalls auf die Probleme mit der Rechtssicherheit bei der Aussetzung von Genehmigungsverfahren hingewiesen. Diese „Aussetzun­gen“ sind aktuell nicht nur im Regierungsbezirk Arnsberg, sondern auch im Regierungsbezirk Münster anhängig. Die Folgen des Urteils: Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit für die Kommunen, wo Windenergieanlagen gebaut werden sollen. Diese sogenannten Positivplanungen können erst mit dem Inkrafttreten des Regionalplans erfolgen. Die Änderung des Landesplanungs­gesetzes, die von der Landesregierung im Versuch, die bestehenden Defizite zu heilen, in diesem Sommer umgesetzt worden sei, ist damit ebenfalls Makulatur.

„Nun haben wir mit dem OVG-Urteil zu einer Windkraftanlage im Kreis Soest quasi einen Freifahrtschein für Investoren. Ein gesteuerter Ausbau der Windenergie, wie er von der SPD im Regionalrat favorisiert werde, ist damit erst einmal nicht möglich“, bedauert Bergmann. „Aus unserer Sicht ist das für eine Energiewende, die von der Bevölkerung mitgetragen werden müsse, ein Desaster.“ Man habe die Landesregierung auf das Problem hingewiesen, Konsequenzen habe es leider nicht gegeben. Damit habe die Landesregierung erneut bewiesen, dass Landesplanung nicht ihr Ding sei – nach der OVG-Entscheidung zum Landesentwicklungsplan aus dem Frühjahr diesen Jahres ist das das zweite Gerichtsurteil, dass der Landesregierung die Note 6 erteile.

SPD im Regionalrat Münster: „Landesregierung überfordert“

10.07.2024

SPD im Regionalrat Münster:
„Landesregierung überfordert“

„Die Landes- und die Regionalplanung entwickeln sich mehr und mehr zum Dauerreparaturbetrieb der Landesregierung. Erklären kann man das nicht mehr“, kritisiert der Vorsitzende der SPD im Regionalrat Münster, Dietmar Bergmann. „Die Folgen tragen zum großen Teil die MitarbeiterInnen der Bezirksregierung und die Kommunen. Gleichzeitig schaffen die parallelen Gesetzgebungsverfahren sowie das aktuelle Gerichtsurteil zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP)  Verunsicherung bei Investoren und Bevölkerung. Das ist keine verantwortungsbewusste, zukunftsorientierte Landespolitik – und das gerade in einem Bereich, der u.a. die Voraussetzungen für Energieversorgung, Erweiterung von Wohn- und Gewerbegebieten, verkehrliche Infrastruktur und Flächenschutz – und damit wesentliche Antworten auf Zukunftsfragen – definiert.“

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Die Gemengelage ist kompliziert:

Aktuell hat ein OVG-Urteil wesentliche Änderungen des Landesentwicklungsplans durch die schwarz-gelbe Landesregierung von 2019 als rechtswidrig eingestuft – was bedeutet, dass bei vielen gesetzlichen Regelungen der von der SPD-Landesregierung verantwortete LEP von 2017 wieder gilt. In den als rechtswidrig kritisierten Punkten hat es also nicht nur keine wesentliche Entwicklung gegeben – stattdessen müssen Gesetzgeber und Verwaltungen nun nacharbeiten, was aus politischen Gründen vom Landesgesetzgeber ohne die entsprechenden raumordnerischen Erwägungen beschlossen wurde: Aktuelle Pläne und Planentwürfe müssen jetzt auf Vereinbarkeit mit dem LEP 2017 geprüft werden. Das trifft nicht nur die Bezirksregierungen, sondern auch die ohnehin völlig überlasteten Kommunen – die bei laufenden Bauleitverfahren eine Prüfpflicht in der Sache haben.

„Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits 2019 darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, politische Interessen eins zu eins in einen Landesentwicklungsplan zu schreiben, sondern der Ausgleich der Interessen in den Mittelpunkt gehöre. Die „Fahrlässigkeit“, die der damaligen Landesregierung seitens der SPD-Fraktion attestiert wurde, rächt sich nun“, so Bergmann. Denn nicht nur laufende Verfahren seien betroffen, auch Bauleitverfahren mit bereits erteilter positiver landesplanerischer Stellungnahme könnten diese wieder verlieren.  Bei bereits bestandskräftigen Bauleitplänen bestehe die Gefahr, dass sie in Normenkontrollverfahren angegriffen werden. Die Folge: Das Chaos vor Ort sei perfekt; es bestünden große Unsicherheiten bis zur Handlungsunfähigkeit, weil die Richtung nicht klar sei.

Das auch deshalb, weil auch schon vor dem OVG-Urteil erhebliche Unklarheiten durch die parallelen Änderungen an Landesentwicklungsplan und Landesplanungsgesetz bestanden. Gleichzeitig läuft aktuell in Münster das Erörterungsverfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland – der natürlich auch auf der Grundlage des vermeintlich gültigen LEP aufgestellt wurde.

Wie sieht nun die Lösung der Landesregierung aus? Mit weiteren neuen gesetzlichen Regelungen versuche die Landesregierung, den entstandenen Schaden in der Landes- und Regionalplanung zu reparieren. Beispiel: Die Übergangsregelung bei der Neuplanung von Windenergieanlagen – nötig geworden, weil es bis zum In-Kraft-Treten des neuen Regionalplans keine Möglichkeit der Steuerung gibt. Aber auch diese Regelung funktioniere nicht – denn das Landesplanungsgesetz mit den neuen Regelungen und die in Kraft getretene 2. Änderung des Landesentwicklungsplans machen widersprüchliche Aussagen zur Rückstellung von geplanten Windrädern. Die Folgen seien Rechtsunsicherheit für Investoren, Beschwerden der Kommunen an Bezirksregierung und Regionalratsfraktionen, mögliche Schadensersatzansprüche. Das Land „empfehle“ nun lediglich, die Regelung des Landesentwicklungsplans nicht anzuwenden, sondern einen neuen Paragrafen des Landesplanungsgesetzes.

Aber auch dessen Anwendung schaffe keine abschließende Klarheit zum Verfahren. Im Dialog wurde die Landesregierung immer wieder auf diese Probleme hingewiesen. Die zugesagten „Erklärungen“ – weder die Handreichungen im letzten Herbst noch die zum Landesplanungsgesetz – lassen auf sich warten. Im Endeffekt kommen auf die Bezirksregierungen viele Fragen zu, die auch diese nicht abschließend beantworten können.

„Hier muss sich die Landesregierung die Frage gefallen lassen, ob sie die zugegebenermaßen komplizierte Gemengelage nicht überfordert. Versuche von Vertretern der CDU, diese Diskussion mit Uralt-Themen wie etwa dem der Entwicklung von Orten unter 2000 Einwohnern zu beenden, werden nicht greifen. Und ebenso wenig der Versuch der Landräte des Münsterlands, eine Übergangsregelung für den Umgang mit neuen Standorten für Windenergieanlagen auf den Bund zu schieben“, fasst Dietmar Bergmann zusammen, der als Bürgermeister von Nordkirchen die Probleme vor Ort genauestens kennt. „Beschleunigung sieht anders aus. Klares Regierungshandeln auch. Deshalb appellieren wir an die Landesregierung endlich klare, rechtssichere Regelungen zu schaffen, die zu Ende gedacht und auch abgeschlossen werden – und nicht gleich wieder neue nötig machen. Die daraus resultierende Belastung von Bezirksregierungen und Kommunen muss aufhören. Wir brauchen endlich Rechtsicherheit – und nicht nur übereilte Schnelligkeit mit immer mehr Fragen und bürokratischem Aufwand, auch im Interesse von Bevölkerung und Investoren.“