25.09.2025
SPD unterstützt Resolution des Regionalrates
Der Regionalrat Münster hat sich in seiner Sitzung am 22. September 2025 einstimmig gegen die von der Landesregierung beabsichtigte Änderung des Landesplanungsgesetzes ausgesprochen: „Im Sinne eines allgemeinen Bürokratieabbaus durch Reduzierung des Verwaltungsaufwands und Beschleunigung der Verfahren ist die Zielrichtung nachvollziehbar. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch vor, die Beteiligung der regionalen Planungsträger stark einzuschränken, indem im § 9 Absatz 4 LPlG NRW folgende Mitwirkungsrechte der regionalen Planungsträger ersatzlos gestrichen werden sollen:
1. Beschlussfassung über Vorschläge zu den jährlichen Ausbauprogrammen für
— Landesstraßen,
— Radschnellverbindungen des Landes,
— Radvorrangrouten und
— Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau.
2. Information über die Förderprogramme der Nahmobilität.
3. Frühzeitige Unterrichtung über Pläne und Programme zu Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes und Radvorrangrouten einschließlich Bereitstellung der Unterlagen sowie Begründungspflicht bei Abweichung von den Vorschlägen des regionalen Planungsträgers.
4. Festlegung von Prioritäten für den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € (einschließlich Radwegebau).
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Gemäß § 1 (2) Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) ist die Landes- und Regionalplanung eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Selbstverwaltung, die dem Gegenstromprinzip nach dem Raumordnungsgesetz verpflichtet ist. Durch die beabsichtigte Streichung wird der Grundgedanke des Paragraphen aufgegeben.
Die Verkehrsinfrastrukturplanung greift tief in die Entwicklungsmöglichkeiten der Region ein. Gerade die Diskussionen im Regionalrat haben in der Vergangenheit gezeigt, dass hier wesentliche regionale Belange sichtbar und nachvollziehbar gemacht werden. Eine weitere Einschränkung der Befugnisse des Regionalrates würde die politische Legitimation der Verfahren schwächen und die Transparenz gegenüber den Kommunen erheblich mindern.
Der Regionalrat nimmt hier zudem eine wichtige Mittlerfunktion ein – im Sinne eines Interessenausgleichs zwischen staatlicher und kommunaler Ebene, Unternehmen und BürgerInnen in der Region.
Diese Beteiligung ist Ausdruck einer politischen regionalen Meinungsbildung, in der interkommunal agiert, parteiübergreifend diskutiert und in dem Willen einer integrierten und (regional) identitätsstiftenden demokratischen Entscheidung die Zukunftsthemen einer Region gestaltet werden. Die Menschen der Region werden mitgenommen. Mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes würden die Regionen des Landes insbesondere bei kommunalen Verkehrsvorhaben entmündigt und die Mitbestimmung der kommunalen Familie faktisch beseitigt.
Die bislang gemeinsam politisch gewollte Linie, Entscheidungen – wo möglich – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips in die regionale Verantwortung zu legen, würde damit aufgehoben werden. Wir verweisen hier ausdrücklich auf § 9 (3) LPlG NRW.
Aus den genannten inhaltlichen Gründen ist es nicht hinnehmbar, dass die Regionalräte künftig nicht mehr in diese für die Regionen so wichtigen Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen.
Zu den angeführten organisatorischen Optimierungen ist Folgendes anzumerken: Der Regionalrat Münster erkennt die Bemühungen zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen ausdrücklich an. Er befürchtet jedoch, dass es durch die neue Regelung nicht zu Effizienzgewinnen kommen würde, sondern lediglich eine Verlagerung der jetzt in den Regionen wahrgenommenen Aufgaben entstünde. Deutlich effektiver wäre nach seiner Auffassung jedoch eine Verschlankung der Förderprogramme, Entlastung der Fördernehmer von bürokratischem Aufwand etc.
Entscheidungsabläufe würden durch eine Konzentration von Planung, Beteiligung und Priorisierung auf der Ebene des Ministeriums vermutlich sogar verlängert. Eine Sitzung des Regionalrats oder der zuständigen Kommission kann zeitlich flexibel organisiert werden, so dass der Zeitfaktor für diesen Beteiligungsschritt minimiert werden kann.
Bürokratie würde nicht reduziert, sondern der kooperative Planungsprozess zwischen Land, Regionen und Kommunen geschwächt. Gerade die Austarierung der lokalen Interessen im kommunalen Straßenbau in den Regionalräten trägt dazu bei, dass auch etwaige Konflikte in den Regionen ausgetragen und nicht an die ministeriale Ebene in Düsseldorf herangetragen werden.
Der Regionalrat Münster kann daher die geplanten Änderungen zu § 9 Abs. 4 LPlG nicht nachvollziehen und widerspricht diesem Abbau demokratischer Mitgestaltung der kommunalen Ebene deutlich. Der Regionalräte in NRW fordern daher, ihre Beteiligungs- und Informationsrechte zu erhalten und es bei den bisherigen Regelungen zu belassen. Eine Marginalisierung der Regionalräte in Fragen der Verkehrs- und Infrastrukturplanung widerspricht der Bedeutung, die diese Themen für die regionale Entwicklung haben.
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