Die Aufgaben
des Regionalrats Münster
Der Regionalrat Münster ist für die Raumordnung im Münsterland verantwortlich, also im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die räumlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklungen von Orten, Verkehrsverbindungen, Energieversorgung usw. sowie den Schutz der Natur. Grundlage seiner Arbeit ist das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Wichtigstes Instrument dieser Planung ist der Regionalplan. Mit ihm werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung im Münsterland festgelegt – und damit unter anderem auch der Rahmen für die örtliche Bauleitplanung in den Kommunen.
Der Regionalrat wirkt gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster an wichtigen, raumbedeutsamen und strukturwirksamen Förderprogrammen des Landes mit – z. B. der Städtebauförderung oder der Verkehrsinfrastruktur. Der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster stellt das Bindeglied zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen des Münsterlands dar und betreibt einen Interessenausgleich im sogenannten Gegenstromprinzip.