Die Aufgaben
des Regionalrats Münster

Der Regionalrat Münster ist für die Raum­ordnung im Müns­ter­land ver­antwortlich, also im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die räum­lichen, wirtschaftlichen und struk­turellen Entwick­lungen von Orten, Verkehrs­verbindungen, Energieversorgung usw. sowie den Schutz der Natur. Grundlage seiner Arbeit ist das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Wichtigstes Instrument dieser Planung ist der Regionalplan. Mit ihm werden die Grund­sätze und Ziele der Raumordnung im Müns­ter­land festgelegt – und damit unter ande­rem auch der Rahmen für die örtliche Bauleitplanung in den Kommunen.

Der Regionalrat wirkt gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster an wichtigen, raumbedeutsamen und strukturwirk­sa­men Förderpro­gram­men des Landes mit – z. B. der Städte­bau­förderung oder der Verkehrs­infra­struktur. Der Regionalrat bei der Be­zirks­re­gierung Münster stellt das Bindeglied zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen des Münsterlands dar und betreibt einen Interessen­aus­gleich im sogenannten Gegenstromprinzip.